Online-Seminar: Herausforderung Hinweisgeberschutzgesetz - Umsetzungsempfehlungen für Unternehmen

Am 2. Juli 2023 trat das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen in Kraft. Nach dem langen politischen Ringen müssen Unternehmen nun reagieren und u.a. interne Meldestellen einrichten. Weiterhin werden Repressalien gegenüber Whistleblowern verboten. Auch diesbezüglich müssen geeignete Maßnahmen umgesetzt werden.

Verstoßen Unternehmen gegen maßgebliche Vorschriften des Hinweisgeberschutzgesetzes, droht die Verhängung von Bußgeldern. Hierzu gehört u. a. das Behindern von Meldungen, das Unterlassen der Einrichtung oder des Betreibens einer internen Meldestelle oder die Nichteinhaltung der Vertraulichkeit.

Unternehmen mit in der Regel bis zu 249 Beschäftigten haben eine Meldestelle bis zum 17. Dezember 2023 einzurichten. Unternehmen mit einer größeren Anzahl von Beschäftigten haben hingegen lediglich noch bis zum 1. Dezember 2023 Zeit, eine Meldestelle einzurichten, bevor ein Bußgeld verhängt werden kann.

Wir stellen in unserem Online-Seminar das Hinweisgeberschutzgesetz vor und beleuchten darüber hinaus die arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Implikationen. Weiterhin stellen wir Best-Practice-Empfehlungen vor, wie die Umsetzung in Unternehmen erfolgreich gelingen kann. Unsere Referentinnen und Referenten sind Dr. Esther Herrnstadt, Dr. Bastian Mehle und Felix Meurer.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Date
Thursday, 16 November 2023, 13:00 - 14:00 Uhr
Venue

Ein Orth Kluth Online-Seminar

Bitte melden Sie sich hier an.

Organisator

Orth Kluth Rechtsanwälte