Online-Seminar: Arbeitsrecht Morning Briefing
Morning-Briefing: Betriebsratsvergütung und Compliance – ein Ausblick auf die neue Rechtslage
Die betriebsverfassungsrechtlich „korrekte“ Bemessung der Betriebsratsvergütung war und ist komplex, man denke nur an die rechtlich sehr eingeschränkten Beförderungsmöglichkeiten freigestellter Betriebsratsmitglieder oder an die Rechtmäßigkeit von Schichtzulagen. Dennoch hat sich Anfang 2023 die Situation für Arbeitgeber weiter kompliziert, die Betriebsratsvergütung ist zum Compliance-Thema geworden: Denn der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Zahlung einer zu hohen Vergütung an Betriebsratsmitglieder nicht nur einen Verstoß gegen das betriebsverfassungsrechtliche Begünstigungsverbot begründet, sondern auch den Straftatbestand der Untreue erfüllen kann. Damit hat das Thema Betriebsratsvergütung eine strafrechtliche Dimension erhalten, die Unternehmen veranlassen sollte, die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern auf den Prüfstand zu stellen.
Nunmehr hat der Gesetzgeber als Reaktion auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Betriebsratsvergütung auf den Weg gebracht, der Möglichkeiten für eine rechtssicherere Gestaltung bieten soll.
Im nächsten Morning-Briefing erwartet Sie daher ein umfassender arbeits- und strafrechtlicher Überblick zur Betriebsratsvergütung mit folgenden Schwerpunkten:
- Strafrechtliche Relevanz der Betriebsratsvergütung
- Grundsätze der Betriebsratsvergütung
- Best-Practice-Ansatz zur Bestimmung der „richtigen“ Vergütung von Betriebsratsmitgliedern und Vermeidung von Strafbarkeitsrisiken
- Beleuchtung erster arbeitsgerichtlicher Entscheidungen zu Vergütungskürzungen bei Betriebsratsmitgliedern aus Compliance-Gründen
- Geplante Gesetzesänderungen
Wir werden das arbeitsrechtliche Morning-Briefing dieses Mal mit Unterstützung unseres Criminal Compliance Teams ausrichten und freuen uns sehr auf Ihre Teilnahme bei diesem spannenden Thema!
Thursday, 14 March 2024, 09:15 - 10:15 Uhr
Ein Orth Kluth Online-Seminar
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung bis zum 13. März 2024
Orth Kluth Rechtsanwälte