
Marieke Schwarz
T +49 211 60035-422
→ VCard herunterladenMarieke Schwarz berät in den Bereichen Öffentliches Wirtschaftsverwaltungsrecht (inkl. Verfahrens- und Prozessrecht). Den Schwerpunkt ihrer Beratungspraxis bilden dabei u. a. das öffentliche Bau- und Planungsrecht, das Umweltrecht (einschließlich Abfallrecht und Altlasten) sowie das Beihilfen- und Fördermittelrecht. Ihre Beratung umfasst zudem das das Landesorganisations-, Kommunal- und (Landes-)Verfassungsrecht. Über besondere Branchenerfahrung verfügt Marieke Schwarz in den Bereichen Mobility (öffentliche und private Verkehre), Breitbandausbau und Digitalisierung.
Marieke Schwarz ist seit 2014 Rechtsanwältin bei Orth Kluth und wurde 2020 zur Salary Partnerin ernannt.
Sie studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Ihr Rechtsreferendariat absolvierte sie im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln. Anschließend war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Gleiss Lutz. Marieke Schwarz absolvierte im Jahr 2017 erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Verwaltungsrecht. Als Fachanwältin für Verwaltungsrecht verfügt sie über besondere Expertise in verwaltungsrechtlichen Fragestellungen.