
Marieke Schwarz
T +49 211 60035-422
→ VCard herunterladenMarieke Schwarz berät in den Bereichen Öffentliches Wirtschaftsrecht und Vergaberecht. Den Schwerpunkt ihrer Beratungspraxis bilden dabei das Umweltrecht (einschließlich Abfallrecht und Altlasten), Bau- und Planungsrecht sowie das Denkmalschutzrecht. Daneben berät Marieke Schwarz aber auch im Vergabe- und Beihilfenrecht sowie im gewerblichen Straßenverkehrsrecht.
Marieke Schwarz ist seit 2014 Rechtsanwältin bei Orth Kluth und wurde 2020 zum Salary Partner ernannt.
Sie studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Ihr Rechtsreferendariat absolvierte sie im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln. Anschließend war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Gleiss Lutz. Marieke Schwarz absolvierte im Jahr 2017 erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Verwaltungsrecht.