Treiber der Dekarbonisierung: Wasserstoff

Das Thema Wasserstoff hat nicht nur im Zuge der gesellschaftlichen Klimadebatte an Bedeutung gewonnen, sondern auch vor dem Hintergrund steigender Emissionszertifikatspreise und zukünftiger Produktionsstandorts- und Wirtschaftlichkeits-fragestellungen die Industrie und den Verkehrssektor fest im Griff.

Im Juni 2020 wurde die nationale Wasserstoffstrategie als Schlüsselelement der Energiewende vorgestellt. Damit hat die Bundesregierung einen Plan zur Schaffung eines heimischen Marktes für die Produktion und Nutzung von Wasserstoff vorgelegt und insbesondere die kurz- bis mittelfristige Einführung der Wasserstofftechnologie und den Aufbau der erforderlichen Kapazitäten zur Erzeugung von H2 aus erneuerbaren Energien als Ziel definiert. Einen Monat später hat die Europäische Union mit dem sog. Green Deal ebenfalls einen Rahmen vorgelegt, der ein europäisches Klimagesetz, Maßnahmen zur nachhaltigen Ressourcennutzung und eine Wasserstoffstrategie beinhaltet.

Grüner, blauer und türkiser Wasserstoff

Der zentrale Bestandteil der Dekarbonisierungsstrategie ist grüner Wasserstoff, der aus Wind-, Wasser- oder Solarenergie hergestellt wird. Dafür müssen beschleunigt Elektrolysekapazitäten geschaffen werden, um den aus erneuerbaren Energien produzierten Strom umzuwandeln. Hinzukommt, dass die Herstellung von grünem Wasserstoff aus den verfügbaren erneuerbaren Energien in Deutschland nicht ausreichen wird, sodass Importe zwingend erforderlich sein werden, um die Nachfrage aus der Industrie und dem Verkehrssektor zu bedienen. 

Als Zwischen- oder Brückenlösung sind der sog. blaue und türkise Wasserstoff im Gespräch. Während blauer Wasserstoff  unter Speicherung bzw. Nutzung des freiwerdenden CO2 hergestellt wird, z.B. aus Erdgas, wird türkiser Wasserstoff über die thermische Spaltung von Methan (Methanpyrolyse) hergestellt, wobei fester Kohlenstoff entsteht.

Der zentrale Unterschied zwischen der nationalen und der europäischen Wasserstoffstrategie besteht darin, dass die CO2-Abscheidung und die CO2-Speicherung bei der Herstellung von CO2-armen Wasserstoff unterschiedlich bewertet wird. Die EU akzeptiert und erkennt Entwicklungsschritte an, während die Erzeugung von blauem Wasserstoff in Deutschland eher negativ behaftet ist. Hier wird sich zeigen, ob ein politisches und gesellschaftliches Umdenken erfolgen kann, um blauen Wasserstoff als Zwischenlösung zu akzeptieren.

Im Fokus: Industrie und Verkehr

Zahlreiche Industriezweige können durch den Einsatz von grünem, türkisem oder blauen Wasserstoff CO2 einsparen. Insbesondere die Stahlproduktion und die Zementherstellung haben hier z.B. durch Direktreduktionsanlagen ein hohes CO2-Einsparpotential.

Aber auch im Verkehrssektor kann durch Brennstoffzellenfahrzeuge im Schwerlast- und Fernverkehr oder im Schiffsverkehr maßgeblich die CO2-Bilanz verbessert werden. Die ersten wasserstoffbetriebenen Busse und Züge fahren in Deutschland bereits in zahlreichen Bundesländern. In Niedersachsen, Hessen und Sachsen konnten wir dabei umfänglich beraten.

Zukünftig ist der Einsatz von Wasserstoff auch bei Gebäuden, in der Luftfahrt oder bei der Stromerzeugung denkbar.

Aktueller Rechtsrahmen für Wasserstoff

Wie bei allen Zukunftsthemen sind die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen eine Herausforderung, mit der sich sowohl der Gesetzgeber als auch die Wirtschaft auseinandersetzen. Eine Harmonisierung von Gesetzen und Anpassungen bestehender Regulierungssysteme werden auf nationaler und europäischer Ebene erforderlich sein und die Akteure am Markt mit kurzfristigen Entwicklungen und erforderlichen Entscheidungen in Atem halten.

Die für die Regulierung von Wasserstoffnetzen zuständige Bundesnetzagentur hat bereits im letzten Jahr ein Konsultationsverfahren eröffnet und plädiert aufgrund der erheblichen Regelungslücken im bestehenden Recht für ein eigenes Wasserstoffinfrastrukturgesetz mit ergänzenden Verordnungen oder hilfsweise für ein eigenes Kapitel im EnWG. Dieser ganzheitliche Ansatz wurde von den Marktakteuren überwiegend abgelehnt und ein sukzessiver Regulierungsrahmen bevorzugt, der schrittweise an die Bedürfnisse des Wasserstoffmarktes in der bestehenden Gasnetzregulierung angepasst werden kann. Dieser Empfehlung ist die Bundesregierung mit der Novellierung des EnWG im Februar 2021 gefolgt. Den Bundesrat hat das Gesetz am 25. Juni 2021 passiert und seit dem 27. Juli 2021 ist es in Kraft. Die EU-Kommission wird bis Ende des Jahres 2021 Gesetzesvorschläge vorlegen.

Full-Service und weitreichende Branchenkenntnis

Orth Kluth verfügt über langjährige Erfahrung bei der Beratung von Unternehmen aus der Industrie und dem Verkehrssektor, u.a. im Nah- und Fernverkehr, im Schienengüterverkehr und im öffentlichen Schienen- und Straßenpersonennahverkehr. Dabei haben wir im Laufe der Jahre eine besondere Expertise bei der Beratung im Zusammenhang mit dem Einsatz von alternativen Antrieben wie Wasserstoff und Elektromobilität und der damit zusammenhängenden Ladeinfrastrukturen sowie Speichertechnologien erworben.

Ob Start-Ups, internationale Stahlhersteller, kommunale Verkehrsunternehmen und private Busunternehmen, Staatsbahnen und private Eisenbahnunternehmen, Marktführer aus dem Bereich des privaten Schienengüterverkehrs, öffentliche Aufgabenträger oder Infrastrukturbetreiber – in den unterschiedlichsten Konstellationen hat Orth Kluth renommierte Akteure der Branche beraten und vertreten. Wir kennen und beobachten den Markt sowie maßgebliche Entwicklungen seit vielen Jahren.

Das spezialisierte Team „Wasserstoff“ setzt sich dabei als Querschnitt aller relevanten Praxisgruppen zusammen, d.h. spezialisierte Anwälte verschiedener Praxisgruppe beraten Sie mit besonderer Kompetenz im Bereich Wasserstoff. Auf diese Weise vereinen wir juristische Expertise mit Branchenkompetenz (Best Practice-Prinzip). Als Mandant haben Sie einen Ansprechpartner, profitieren aber vom Know-how und den Erfahrungen einer Full-Service-Wirtschaftskanzlei.

Wir unterstützen Sie bei Fragen des Regulierungsrechts und Energierechts, im nationalen und europäischen Vergabe- und Beihilfenrecht, im Vertragsrecht, Haftungsrecht (Abwicklung von Schadensfällen), im IP-/IT-Recht, im Umwelt- Bau- und Planungsrecht und bei Fragen zur Finanzierung einschließlich gesellschaftsrechtlicher Aspekte. Wir sind auch in der Lage, bei komplexen Projekten weitere Spezialisten hinzuzuziehen, etwa aus den Bereichen privates Bau- und Immobilienrecht, Versicherungsrecht, Compliance, Insolvenzrecht und Arbeitsrecht.

Unsere Kompetenzen

Wir beraten bei allen Fragen, die im Zusammenhang mit Wasserstoff entstehen können. Durch unsere Branchenkenntnis im Bereich Industrie und Verkehr beraten wir mit einem ganzheitlichen Ansatz und kennen die täglichen Herausforderungen im Unternehmen. Auf dieser Grundlage beraten wir unsere Mandanten praxis- und lösungsorientiert und haben ihren geschäftlichen Erfolg stets im Blick.

Wir beraten unter anderem bei

  • der Gestaltung und Durchführung von europaweiten Vergabeverfahren zur Beschaffung von Fahrzeugen, Ladeinfrastruktur, Bau- und Planungsleistungen, Rohstoffen etc.
  • fördermittelrechtlichen und beihilfenrechtlichen Fragestellungen, unabhängig davon, ob es nationale und/oder europäische Förderungsmöglichkeiten betrifft.
  • energierechtlichen Aspekten (EnWG), insbesondere beim Netzzugang, Netznutzung und anderen Infrastrukturherausforderungen (regional und auf dem Betriebsgelände) sowie bei Umlageprivilegierungen (insb. nach dem EEG).
  • Beschaffung von Fahrzeugen mit alternativer H2-Antriebstechnologie.
  • Verträgen über die Lieferung von Wasserstoff.
  • vertraglichen Fragestellungen entlang der Wasserstoffwertschöpfungskette.
  • spezifischem Regelwerk der Verbrauchssektoren, insbesondere bei der Dekarbonisierung von industriellen Prozessen.
  • bei der Gestaltung und Umsetzung des Rechts- und Ordnungsrahmens für Wasserstoff für Unternehmen.
  • der Umsetzung von wasserstoffbasierten Verkehrs- und Kreislaufkonzepten.
  • bei der Konzipierung und rechtlichen Begleitung bei der Durchführung von F&E-Projekten.
  • Entwurf und Verhandlung von F&E-Kooperationsverträgen, einschließlich der kartellrechtlichen und beihilferechtlichen Implikationen.
  • vertraglichen Herausforderungen beim Bau und Betrieb von Elektrolyseuren einschließlich Force Majeure und anderen Leistungsstörungen.
  • Planung, Genehmigung, Bau und Betrieb der Wasserstoffinfrastruktur (Ladeinfrastruktur, Speicherinfrastruktur, Rohrleitungen).
  • Projekten zur Herstellung von blauem Wasserstoff.
  • Projekten im Bereich Power-to-X.
  • Kooperationen und Joint Ventures zur gemeinsamen Auslotung und Nutzung von Chancen im Wasserstoffbereich.
  • Strukturierung, Entwurf und Verhandlung von Technologie-Lizenzabkommen.
  • Beratung bei Verletzung von Geschäftsgeheimnissen.
  • Freedom-to-Operate-Analysen, Evaluierung der störenden Drittschutzrechte und Vorgehen gegen sie.
  • Beratung bei der Entwicklung und der Implementierung von Strategien zum Schutz Ihrer Innovationen.