Regulierung

Verkehrsunternehmen, Aufgabenträger und Verlader bieten ihre Dienste in hoch regulierten Märkten an. Infrastruktur, Erlösaufteilungen, Energie und Vertrieb sind auf den Eisenbahn- und Elektromobilitätsmärkten stark reglementiert. Das Angebot und den Einkauf von Leistungen auf Schiene und Straße gilt es so zu gestalten, dass Fehler vermieden und optimale Ergebnisse erzielt werden.

Rechtssicher im Geflecht der regulatorischen Anforderungen

Schwerpunkte der regulierungsrechtlichen Praxis von Orth Kluth sind der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) und die regulierten Eisenbahnmärkte (Personen- und Gütertransport). Unseren Mandanten bieten wir Lösungen an den Schnittstellen von Regulierungsrecht, Kartellrecht und Vertragsrecht aus einem Guss, die sich aus überzeugter Spezialisierung und vielen Jahren Erfahrung speisen. Vorausschauende Beratung ergänzen wir durch aktive Vertretung Ihrer Position vor den Behörden und nötigenfalls vor den Gerichten.

Als Verkehrsunternehmen, Infrastrukturbetreiber, Aufgabenträger der öffentlichen Hand oder Industrieunternehmen mit Beratungsbedarf zu diversen Regulierungsthemen sind Sie bei uns richtig. Im Auftrag von Ministerien auf Bundes- und Landesebene sind wir als unabhängige externe Berater Gesetzgebungsvorhaben involviert und haben über die Jahre zahlreiche Positionspapiere erstellt.

Schwerpunkt Öffentlicher Personennahverkehr

Unternehmen des ÖPNV begleiten wir in allen Rechtsfragen des Marktzugangs, etwa bei Linienkonzessionen und Vergaben von Verkehrsverträgen. Aufgabenträger und Verkehrsverbünde beraten wir zum Personenbeförderungsrecht, Vergaberecht und Beihilfenrecht (u.a. Verordnung 1370/2007). Wir helfen Ihnen beim Abschluss von Tarif- und Vertriebskooperationen und stehen Ihnen zur Seite, wenn sich zwischen den Parteien ein Konflikt entfacht. Mit Infrastrukturnutzungsentgelten (Trasse, Stationen) kennen wir uns genauso gut aus wie mit dem Energiebezug, inklusive Einsatz alternativer Antriebe.

Schwerpunkt Schienengüterverkehr

Akteure im Schienengüterverkehr beraten wir in allen Fragen des Netzzugangs, vor allem bei der Entgeltregulierung und Trassenzuweisung sowie in Fällen der Diskriminierung von privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen. Wir führen für unsere Mandanten Verfahren vor dem Eisenbahnbundesamt, der Bundesnetzagentur und dem Bundeskartellamt und begleiten sie dabei regulierungsrechtliche Ansprüche durchzusetzen oder abzuwehren. Nutzungsbedingungen erstellen und prüfen wir sowohl für das Schienennetz als auch für verkehrsbezogene Serviceeinrichtungen.

Schwerpunkt Elektromobilität

Der Bedarf nach Beratung zu den regulatorischen Rahmenbedingungen von Elektromobilität hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Unsere Anwälte widmen sich bereits seit einem frühen Stadium dieser Entwicklung. Deshalb finden Sie bei uns kompetente Unterstützung, wenn es darum geht, die verschiedensten Leistungsbeziehungen im Bereich Elektromobilität vertraglich zu gestalten.