Energierecht

Die Energiewende hat nicht nur wegen politischer und regulatorischer Vorgaben an Fahrt aufgenommen, sondern auch wegen geopolitischer Risiken und damit einhergehender Embargos. Hinzukommen technische Entwicklungen, die insbesondere im Bereich der energieintensiven Industrie und im Bereich der Mobilität zu neuen komplexen Infrastrukturprojekten in Stadt und Land führen.

Wir beraten nationale und internationale Energieversorger, Projektentwickler, Energiehändler, Energiedienstleister, Komponentenhersteller und Werkunternehmer, Finanzierer, Investorengesellschaften, Branchenverbände sowie öffentliche Unternehmen.

Unser Team Energierecht ist vertraut mit den Herausforderungen der Energiewirtschaft und kennt sowohl das Alltagsgeschäft von Energieunternehmen als auch sämtliche Lebenszyklen von Energieprojekten. Einige unserer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten verfügen über eine mehr als 20-jährige Expertise bei der Beratung der Energiebranche.

Als Full-Service-Kanzlei begleiten wir komplexe Energieprojekte mit weiteren Teammitgliedern aus unseren Praxisgruppen Bau- und Immobilienrecht, Corporate/M&A, Kartellrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht und Vergaberecht, Regulierung sowie Vertrags- und Handelsrecht.

Wir beraten aber nicht nur Energieunternehmen oder solche, die eng mit der Energiewirtschaft verbunden sind, sondern auch Unternehmen aus der Industrie und dem Verkehrssektor, u.a. im Nah- und Fernverkehr, im Schienengüterverkehr sowie im öffentlichen Schienen- und Straßenpersonennahverkehr. Dabei haben wir im Laufe der Jahre eine besondere Expertise bei der Beratung im Zusammenhang mit dem Einsatz von alternativen Antrieben wie Wasserstoff und Elektromobilität und der damit zusammenhängenden Ladeinfrastrukturen sowie Speichertechnologien erworben.

Unser spezialisiertes Team Erneuerbare Energien/Renewables hat darüber hinaus einen besonderen Fokus auf komplexe Fragestellungen im Zusammenhang mit Photovoltaik, Wasserstoff und Windenergie.