Krefelder Außenwirtschaftsgespräche – Im Blick: Das neue Lieferkettengesetz – Erfordernisse und Maßnahmen für Unternehmen

Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz: Lieferkettengesetz) verpflichtet Unternehmen in Deutschland ab 2023 zur Beachtung sozialer und ökologischer Standards in ihrer Lieferkette. Obwohl das Gesetz zunächst für große Unternehmen gilt, sind oftmals auch kleine und mittlerer Unternehmen durch ihre Zuliefererrolle mittelbar betroffen. Grund genug, das neue Lieferkettengesetz von Experten in den Blick zu nehmen: „Was muss ich als Entscheider eines kleinen und mittleren Unternehmens jetzt wissen, um meine Lieferketten zukunftsfähig aufzustellen? Welche Erfordernisse und Maßnahmen sind dabei zu beachten?“ All das und mehr wollen bei den Krefelder Außenwirtschaftsgesprächen – durchgeführt in Kooperation mit der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein – beleuchten.

Unsere Experten Volker Herrmann LL.M. und Dr. Bastian Mehle referieren zu den Auswirkungen des Gesetzes auf Unternehmen und beantworten schwerpunktmäßig Fragen zu Vorbereitungen und Maßnahmen, die  zeitnah im Unternehmen umgesetzt werden sollten. Da das Gesetz stufenweise ab dem 1.1.2023 in Kraft tritt und teils gravierende Änderungen mit sich bringt, lohnen frühzeitige Umsetzungskonzepte und die Klärung von Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens.

Termin
Donnerstag, 17. Februar 2022
Veranstaltungsort

Online-Seminar

Veranstalter