Das Wettbewerbsregister geht (sukzessive) live – was lange währt, wird endlich gut?

Das Bundeskartellamt hat Ende letzter Woche, am 25. März 2021, bekanntgegeben, dass das Wettbewerbsregister nun (sukzessive) live geht. Oberste Bundes- und Landesbehörden und Kommunen können sich nun zunächst (gestaffelt) registrieren. Es wird mit ca. 30.000 Registrierungen gerechnet. Danach werden die Mitteilungs- und Abfragefunktionen live geschaltet (zuerst die Mitteilpflicht und Möglichkeit der freiwilligen Abfrage, dann die Abfragepflicht).

Öffentliche Auftraggeber müssen vor der Zuschlagsentscheidung im Vergabeverfahren im Rahmen der Eignungsprüfung u.a. kontrollieren, ob Ausschlussgründe vorliegen. Dies gestaltete sich praktisch, ob der „Registervielfalt“ aus Landeskorruptionsregistern, Bundes- und Gewerbezentralregistern, schwierig. Öffentliche Auftraggeber haben sich daher in der Praxis mit Eigenerklärungen der Unternehmen beholfen.

Diese Situation sollte mit dem bereits im Juli 2017 in Kraft getretenen Wettbewerbsregister verbessert werden. Mit dem zugrundeliegenden Wettbewerbsregistergesetz (WReG) wurde ein einheitliches, beim Bundeskartellamt geführtes, Register eingeführt. Es wird voll elektronisch geführt. Das Register ist verpflichtend ab einem Auftragswert von 30.000 EUR vom öffentlichen Auftraggeber abzufragen. Unterhalb des Schwellenwertes besteht ein Einsichtsrecht.

Gerne bringen wir Sie auf den aktuellen Stand und werfen einen Blick auf folgende Themen:

  • Grundstruktur und Aufbau des Wettbewerbsregisters / Unterschied zu bisherigen Registern
  • Registrierungsprozess (u.a. Antragstellung beBPo) & Zeitplanung  
  • Wann sind Unternehmen zwingend, wann hingegen fakultativ von der Auftragsvergabe auszuschließen?
  • Wann werden Einträge gelöscht?
  • Wie kann man Einträge vorzeitig löschen lassen & Verfahren und Voraussetzungen der Selbstreinigung?

Wie gewohnt wollen wir die Themen ca. 45 Minuten vorstellen und weitere 15 Minuten für die gemeinsame Diskussion verwenden.

Wir freuen uns, wenn wir Sie bei unserem Online-Seminar begrüßen können.

Termin
Donnerstag, 29. April 2021, 12:00 - 13:00 Uhr
Veranstaltungsort

Ein Orth Kluth Online-Seminar

Bitte melden Sie sich hier bis zum 28.04.2021, 12 Uhr an.

Veranstalter

Orth Kluth Rechtsanwälte

Referent(en)
Dr. Michael  Sitsen

Dr. Michael Sitsen