Freitag, 5. November 2021

Erneute Top-Bewertung für Orth Kluth - kanzleimonitor 2021/2022 bestätigt gutes Ergebnis aus dem Vorjahr

Dr. Julius Böckmann und Dr. Markus Berndt als führende Anwälte gelistet

In der neunten Auflage des „kanzleimonitors“ schneidet die Kanzlei Orth Kluth erneut mit Top-Bewertungen ab und wird von den Experten und Expertinnen in Rechtsabteilungen empfohlen. Bestätigt sieht sich die Sozietät in ihrer erfolgreichen Arbeit und ihrer breiten Aufstellung zum Beispiel durch die Zunahme an positiven Bewertungen für einzelne Anwälte und Rechtsbereiche im Vergleich zum vergangenen Jahr. So erreicht die Kanzlei Rang 14 im Bereich „Angebotsbreite“ und gehört damit in die Spitzengruppe der Wirtschaftskanzleien im Land. 

Gleich in zehn Rechtsgebieten hat die Sozietät im diesjährigen „kanzleimonitor“ Empfehlungen von den Experten erhalten:

  • Arbeitsrecht
  • Compliance
  • Europarecht und Internationales Recht
  • Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Immobilien- und Baurecht
  • Litigation & ADR
  • Produkthaftung
  • Versicherungsrecht
  • Vertragsrecht

Für Arbeitsrecht, Compliance und Versicherungsrecht hat Orth Kluth mit der aktuellen Studie erstmalig Empfehlungen von den Juristen aus 860 Unternehmen und Institutionen erhalten.

Zwei Partner unter den Top-Anwälten

Equity Partner Dr. Julius Böckmann - Praxisgruppe Verträge, Handel & Vertrieb - wird auch in diesem Jahr unter den Top 100-Anwälten und als führender Anwalt für die Bereiche „Vertragsrecht“ und „Litigation & ADR“ jeweils auf dem vierten Platz geführt. Als führender Anwalt im Bereich Strafrecht wird Dr. Markus Berndt gelistet, der auch in anderen Umfragen immer wieder auf die vorderen Plätze gewählt wird.

Mit Rang 42 in der Top 100-Auswertung der Kanzleien behauptet Orth Kluth auch in diesem Jahr erfolgreich seine Platzierung nach Rang 40 im vorangegangenen Jahr. Orth Kluth bedankt sich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Studie für ihre Empfehlungen und für ihr Vertrauen, das sie der Kanzlei bereits entgegengebracht haben.

Die Studie „kanzleimonitor“ folgt dem Grundsatz, Mandanten-Empfehlungen seien die beste Referenz. An der neunten Auflage beteiligten sich in diesem Jahr 860 Unternehmen, die rund 8.000 Empfehlungen für Kanzleien in Deutschland abgegeben haben. Die Teilnehmer der Studie versichern schriftlich, dass sie als fest angestellte Juristinnen und Juristen in einem Unternehmen, in einer Institution, Körperschaft oder diplomatischen Vertretung tätig oder Mitglieder eines Unternehmensorgans mit Zuständigkeit für die Rechtsabteilung sind. 

Herausgegeben wird der „kanzleimonitor“ vom Deutschen Institut für Rechtsabteilungen und Unternehmensjuristen GmbH (diruj), einem Unternehmen der dfv Mediengruppe. Die vollständige Studie kann unter kanzleimonitor.de bestellt werden.