Team Organhaftung / D&O

Auseinandersetzungen über die Haftung von Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten haben in Deutschland an Bedeutung gewonnen.
Immer häufiger werden Manager von Unternehmen,
für die sie tätig waren, auf Schadensersatz verklagt. Aber auch von dritter Seite, z. B. von Insolvenz-
verwaltern, können Ersatzansprüche gegen Unternehmensleiter geltend gemacht werden.
In diesen Fällen berät Sie das Team Organhaftung / D&O umfassend. Die komplexen betriebswirtschaftlichen und finanztechnischen Implikationen in Organhaftungsfällen, zumal bei der Inanspruchnahme von Organen durch Insolvenzverwalter, sind ebenfalls Teil unserer Arbeit im Bereich Organhaftung / D&O-Versicherung.

Unsere Mandanten

In D&O-Schadensfällen beraten unsere Anwälte D&O-Versicherer als Monitoring Counsel und als Coverage Counsel. Im Auftrag von Unternehmensleitern sind wir im Einverständnis mit den Versicherern als Defense Counsel tätig.

Prozesserfahren

Unsere Anwälte verfügen über besondere Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der Organhaftung / D&O-Versicherung. Zahlreiche gerichtliche Verfahren werden in diesen Bereichen von uns betreut. Unsere Mandanten profitieren dabei von der Expertise unserer Anwälte aufgrund ihrer langjährigen Prozesstätigkeit und dem versierten Umgang mit Gerichten.

Der Vielzahl an rechtlichen Aspekten und Abstimmungsnotwendigkeiten, die sich bei den am Prozess Beteiligten (Beklagte, Streitverkündete, Exzedentenversicherer etc.) ergeben, begegnen wir mit großer Sorgfalt.

Auch außergerichtlich sind wir regelmäßig bei komplexen Fällen zwecks Vermeidung der Inanspruchnahme von Organmitgliedern tätig.

Full-Service-Beratung aus einer Hand

Die Anwälte des Teams Organhaftung / D&O sind regelmäßig mit den rechtlichen Herausforderungen, die sich aus den haftungs-, gesellschafts- und insolvenzrechtlichen sowie den versicherungsrechtlichen Facetten von Organhaftungs- / D&O-Versicherungsfällen ergeben, betraut. Dabei decken wir bei der Bearbeitung des Mandats auch sonstige Rechtsbereiche, die bei Haftungsfällen gegen Unternehmensleiter eine Rolle spielen können (wie beispielsweise Anleger- und Bankrecht, Datenschutzrecht, Kartellrecht und Strafrecht), mit Unterstützung spezialisierter Kollegen aus unserer Kanzlei umfassend ab.

IT-gestützte Forensik

Orth Kluth setzt für die Auswertung größerer Datenmengen modernste Informationstechnik ein. Hierzu zählt auch die Bereitstellung geschützter Datenräume für die Mandate. So analysiert unser Team effektiv und schnell umfangreiche Dokumentationen und Datenmengen zur Informationsgewinnung und zur Aufbereitung von gerichtsverwertbaren Untersuchungsergebnissen.