Corona: Erste Hilfe für den Vermieter bei Insolvenz des Mieters

Sind Sie als Vermieter auf eine eventuelle Insolvenz Ihres Mieters vorbereitet?

Mit § 1 COVInsAG ist die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt worden, um die Folgen der durch den COVID-19-bedingten Shutdown ausgelösten Liquiditätsengpässe von Unternehmen abzumildern. Die Aussetzung ist befristet. Sie endet nach derzeitigem Willen des Koalitionsausschusses – jedenfalls für den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit – zum 30.09.2020. Wenngleich die Insolvenzantragspflicht für „nur“ überschuldete Unternehmen bis zum 31.12.2020 weiter ausgesetzt werden soll, ist somit zum 01.10.2020 mit einer erhöhten Zahl von Insolvenzanträgen zu rechnen. Die Auswirkungen werden auch Vermieter von Büro- und Gewerbeflächen unmittelbar erreichen.

Für Sie als Vermieter gilt es, vor Mitteilung des ersten Insolvenzantrages proaktiv auf diese Situation vorbereitet und handlungsfähig zu sein. Wie steht es um die Wirksamkeit einer insolvenzbedingten Kündigungsklausel in Mietverträgen? Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es noch? Welche Mietsicherheiten haben Sie und vor allem, wie werden diese erfolgreich verwertet? Wie gestaltet sich die Fortzahlung der Miete und Nebenkosten? Was sind die Chancen und Risiken von Vereinbarungen mit dem insolventen Mieter (Stichwort: Insolvenzanfechtung)?

Orth Kluth Rechtsanwälte Dr. René Runte, Praxisgruppe Bau- und Immobilienrecht, und Natalie Ott, Praxisgruppe Verträge, Handel & Vertrieb, geben einen Überblick über die wirtschaftlich wesentlichen Rechtsfragen und enden mit einer Checkliste des Handlungsbedarfs für den Fall der Fälle.

Das Online-Seminar ist auf 1,5 Stunden ausgelegt. Im Anschluss werden Ihre Fragen beantwortet.

Termin
Freitag, 11. September 2020, 09:00 - 11:00 Uhr
Veranstaltungsort

Ein Orth Kluth Online-Seminar

Bitte melden Sie sich hier bis zum 10.9.2020, 12 Uhr an.

Veranstalter

Orth Kluth Rechtsanwälte