10. GWB Novelle – was ist neu, worauf müssen Sie achten?

Erst kürzlich hat das BMWI im Bericht an die Bundesregierung zur 9. GWB Novelle festgestellt: „Die neuen Regelungen haben im Wesentlichen die intendierte Wirkung gehabt“ (BT-Drs. 19/26136). Gemeint sind damit u.a. die Anpassungen im Bereich der Bestimmung von Marktmacht bei mehrseitigen Märkten und Netzwerken (§ 18 Abs. 3a) und die Transaktionswertschwelle. Bei letzterer hat das BMWi festgestellt, dass entgegen der Erwartung nur in 13% der Fälle Unternehmen aus dem Technologiesektor betroffen gewesen sind, dafür aber deutlich häufiger die Pharmabranche. Auf diese entfielen 45% der Fälle.

Am 19. Januar 2021 ist nunmehr (schon) die 10. GWB Novelle in Kraft getreten. Darüber hatten wir schon in unseren Client-Alerts berichtet. Das GWB-Digitalisierungsgesetz enthält für verschiedene Rechtsbereiche im Kartellrecht Neuerungen, auch abseits der „Digitalwirtschaft“ und der Erweiterung des Zugangsanspruchs hinsichtlich des Zugangs zu Daten bzw. der neuen „Wunderwaffe" des § 19a GWB, den das Bundeskartellamt nun bereits im aktuell laufenden Oculus-Verfahren anwendet; zu nennen sind hier u.a.:

  • Anerkennung der Compliance-Defense
  • Veränderungen bei Ermittlungsbefugnissen (Umsetzung der ECN+ Richtlinie)
  • Punktuelle Veränderungen im Kartellschadensersatzrecht (Vermutung der Kartellbetroffenheit, Anwendbarkeit Auskunftsansprüche auf „Altfälle“)
  • Weniger Anmeldepflichten beim Bundeskartellamt durch Heraufsetzen der Aufgreifschwellen
  • Anspruch auf Comfort Letter

Wie gewohnt wollen wir die Themen ca. 45 Minuten vorstellen und weitere 15 Minuten für die gemeinsame Diskussion verwenden.

Wir freuen uns, wenn Sie bei der ersten Veranstaltung im neuen Jahr wieder dabei sind.

Termin
Donnerstag, 18. Februar 2021, 09:30 - 10:30 Uhr
Veranstaltungsort

Ein Orth Kluth Online-Seminar

Bitte melden Sie sich hier bis zum 17.02.2021, 12 Uhr an.

Veranstalter

Orth Kluth Rechtsanwälte