Montag, 1. November 2021

Orth Kluth gewinnt neuen Salary Partner im Kartellrecht von Freshfields

Die Wirtschaftskanzlei Orth Kluth hat Dr. Moritz Dästner als neuen Salary Partner für ihre Praxisgruppe Kartellrecht gewinnen können. Er war zuvor bei Freshfields Bruckhaus Deringer in Düsseldorf tätig, zuletzt als Principal Associate.

Rechtsanwalt Dr. Moritz Dästner (37) wechselt zum 1.11. als Salary Partner an den Düsseldorfer Standort von Orth Kluth. Er berät nationale und internationale Mandanten zu allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts. Herr Dr. Dästner hat Fusionskontrollverfahren und Kartellverfahren sowohl vor dem Bundeskartellamt als auch vor der Europäischen Kommission begleitet. Neben der transaktionsbegleitenden kartellrechtlichen Beratung verfügt er über umfassende Erfahrung bei unternehmensinternen Ermittlungen zur Aufklärung von Kartellverstößen im Rahmen von Compliance-Untersuchungen. Darüber hinaus hat er in der Vergangenheit auch zu allgemeinen kartellrechtlichen Fragestellungen beraten.  

„Wir freuen uns sehr, dass wir mit Dr. Moritz Dästner einen Kartellrechtsexperten aus einer Kanzlei mit hervorragendem Renommée gewinnen konnten. Herr Dästner ist die ideale kartellrechtliche Verstärkung, um unsere strategischen Ambitionen in der transaktionsbegleitenden und Compliance-relevanten Beratung umzusetzen“, sagt Dr. Anselm Grün, Partner und Leiter der Praxisgruppe Kartellrecht.

„Unser spezialisiertes Audits & Investigations-Team freut sich über den Zugang von Dr. Moritz Dästner. Aufgrund des starken Anstiegs kartellrechtlicher Untersuchungen und Kartellrechtsstreitigkeiten ist eine personelle Verstärkung für unser weiteres Wachstum wichtig“, kommentiert Dr. Markus Berndt, Partner und Leiter der Criminal Compliance Praxisgruppe.

„Ich freue mich sehr, die Kartellrechtspraxis von Orth Kluth zu verstärken und damit den nächsten beruflichen Schritt zu machen. Die bestehenden Strukturen der Kanzlei bieten zahlreiche Anknüpfungspunkte für genuine kartellrechtliche Beratung ebenso wie für die Verzahnung mit anderen Praxisgruppen“, so Dr. Moritz Dästner.

Die Kanzlei setzt mit der Rekrutierung von Herrn Dr. Dästner ihre Wachstumspläne weiter konsequent um und verstärkt sich mit seiner Einstellung auch fachlich-qualitativ im Kartellrecht. Der Zugang ist für die Sozietät ein wichtiger Schritt beim Ausbau der Kartellrechtspraxis.

Herr Dästner hat Rechtswissenschaft an den Universitäten in Bonn und Sussex, Großbritannien studiert, sein zweites Staatsexamen am Oberlandesgericht Köln abgelegt und 2015 zum Thema „Bestimmtheitsgrundsatz und Schuldprinzip im EU-Kartellbußgeldrecht“ bei Prof. Dr. Martin Böse promoviert.

Pressekontakt
Dr. Kai-Michael König
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