Montag, 20. April 2020

Orth Kluth gewinnt für den TÜV Markenverbund e. V. markenrechtliche Klage gegen den Netto-Online Shop (NeS GmbH)

Mit seinem voll zusprechenden Urteil stellt das Landgericht Düsseldorf fest, dass die Rechte aus der bekannten Unionsmarke „TÜV“ verletzt werden, wenn Leitern mit dem Text „TÜV geprüft“ beworben werden, obwohl keine Produktzertifizierung durch ein TÜV-Unternehmen stattgefunden hat.

Hintergrund der Klage ist, dass die Wertschätzung der bekannten Marke „TÜV“ in unlauterer Weise ausgenutzt wurde. Nachdem der Kläger sich zuvor vergeblich intensiv um eine einvernehmliche Lösung bemüht hatte, beauftragte er Orth Kluth mit der Einreichung der Klage. Das Landgericht Düsseldorf untersagte daraufhin der NeS GmbH die Werbung. Mit ihrem Einwand, dass die Leitern einer Konformitätsbewertung durch ein TÜV-Unternehmen unterzogen worden seien, drang die Beklagte nicht durch, weil die reine Konformitätsbewertung keine Prüfung mit Aussagegehalt für künftige Produkte ist. Demnach setzt die Aussage „TÜV geprüft“ mehr voraus, nämlich eine Produktzertifizierung mit Prüfzeichenlizenz durch ein TÜV-Unternehmen. Das Urteil vom 08. April 2020, Az. 2a O 162/19, ist noch nicht rechtskräftig.

Orth Kluth berät den TÜV Markenverbund e. V. seit einigen Jahren bei der Verfolgung von Markenrechtsverletzungen. Dabei setzte Orth Kluth für den TÜV Markenverbund e. V. bereits mehrfach erfolgreich gerichtlich die Unterlassung markenrechtverletzender Inhalte durch.

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