Donnerstag, 11. Juli 2019

Orth Kluth erfolgreich für BürgerGas gegen unlauteres Verhalten des Verbraucherportals Finanztip

Das OLG Dresden verurteilt das bekannte Verbraucherinformationsportal Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH zur Unterlassung von ungekennzeichneten kommerziellen Inhalten und irreführenden Angaben (Urteil vom 05.07.2019, Az. 14 U 207/19, noch nicht rechtskräftig, Revision wurde nicht zugelassen).

Hintergrund des Verfahrens sind die Vergleichsrechner für Strom und Gas von Finanztip. Diese werden immer wieder auf der Finanztip-Website erwähnt und durch Links zusätzlich in redaktionellen Artikeln eingebunden. Diese Vergleichsrechner beziehen Daten von den Portalen CHECK24 und VERIVOX, wobei Finanztip – nach eigenen Angaben – die Ergebnisse durch eigene Voreinstellungen filtert. Dem Nutzer werden daraufhin Angebote von Energieanbietern gezeigt, die mit sogenannten Affiliate-Links versehen sind.

Da Finanztip für den Vertragsschluss nach dem Klick auf einen solchen Affiliate-Link eine Provision erhält, stuft das OLG Dresden das Verhalten von Finanztip als eine unlautere geschäftliche Handlung ein, weil keine ausreichende Kenntlichmachung der kommerziellen Inhalte vorliegt. Damit folgt das OLG Dresden den Argumenten von Orth Kluth und verurteilt in diesem Zusammenhang Finanztip zusätzlich zur Unterlassung von bestimmten irreführenden Aussagen über Werbefreiheit, sofern ein solches kommerzielles Affiliate-Marketing-System vorliegt.

Das erstinstanzliche Gericht (Landgericht Leipzig, Az. 5 O 2367/17) wies die Klage noch mit Verweis auf das Medienprivileg ab. Mit der hiergegen gerichteten Berufung hat Orth Kluth für BürgerGas die Unterlassungsansprüche durchgesetzt.

Orth Kluth berät BürgerGas bereits seit einigen Jahren bei der Verfolgung von Wettbewerbsverletzungen im Energiesektor. Dabei setzte Orth Kluth erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich für BürgerGas durch, dass Länder, Städte und Gemeinden Einflussnahmen auf den Wettbewerb im Energiebereich durch unsachliche Empfehlung von Wettbewerbern unterlassen müssen. Auch gegen Zeitungsverlage hat Orth Kluth für BürgerGas die Pflicht zur Kennzeichnung von kommerziellen Inhalten durchgesetzt.

Pressekontakt
Dr. Kai-Michael König
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