Unsere Beratung im Bereich Windenergie

Unser praxisgruppenübergreifendes Team von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten berät im Bereich der Windenergie Investoren, Projektentwickler, Anlagenbetreiber, Zulieferer, Stadtwerke, größere Energiegesellschaften (private und kommunale Unternehmen), private und staatliche Grundstückseigentümer und Bürgerenergiegesellschaften. Dabei unterstützen wir insbesondere bei der Errichtung, dem Betrieb und dem An- und Verkauf von Windparks und somit zu allen „Lebenszyklen“ eines solchen Projektes.

Windenergieprojekte sind zeitlich und finanziell sehr anspruchsvoll und komplex. Häufig sind dabei nicht nur zwei oder drei Vertragsparteien involviert, sondern eine Vielzahl von Beteiligten, deren Erwartungshaltung und rechtlichen Anforderungen antizipiert, koordiniert, zusammengeführt und auch durchgesetzt werden müssen. Diese herausfordernde Konstellation von Interessen und Ansprüchen erfordert versierte und erfahrene Berater, die verstehen, worauf es ankommt.

Wir sind vertraut mit Bieterverfahren für Flächen, Geneh­migungs- und Planungsverfahren, Fragen zur Grundstückssicherung, Nutzungs- und Gestattungsverträgen, der Errichtung eines Windparks, der Strukturierung der Betreibergesellschaft, Direktvermarktungsverträgen, Sicherheitenpool- und Finanzierungsverträgen einschließlich der Verhandlungsbegleitung, dem Erwerb und Verkauf eines Windparks einschließlich der Durchführung der rechtlichen Due Diligence und Risikobewertung sowie der Gestaltung der erforderlichen Verträge.

Wir beraten Windparkbetreiber bei Mängeln oder einer zu geringen Leistung von Windenergieanlagen und setzen ihre Rechte gerichtlich und außergerichtlich aus Liefer- und Wartungsverträgen gegenüber den Anlagenherstellern und Errichtern durch. Dabei stimmen wir Fragen zur Gewährleistung und in Abgrenzung zum Vollwartungsvertrag mit dem Versicherer im Vorfeld ab, um mögliche Risiken aufzuzeigen.

Darüber hinaus beraten wir seit mehr als 20 Jahren sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer im nationalen und internationalen Anlagenbau. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten nicht nur bei der der Projektvorbereitung, sondern auch bei der Projektdurchführung – von der Vertragskonzeptionierung, über Verhandlungen mit den Vertragspartnern bis hin zur Umsetzung der Verträge sowie damit verbundenen Streitigkeiten.

Unser Leistungsspektrum

Wir beraten unsere Mandanten insbesondere in den folgenden Bereichen:

Umwelt- und Planungsrecht

  • Beratung im Bauplanungs- und Raumordnungsrecht
  • Unterstützung in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
  • Begleitung von Fachgutachten
    (FFH, Vogelschutz)
  • Prozessvertretung vor den Verwaltungsgerichten

Baurecht

  • Flächensicherung von Zuwegung und Kabeln
  • Nutzungsvertragsrecht und Recht der dinglichen Sicherungen
  • Generalübernehmervertrag
  • Rückbauverpflichtungen
  • Prozessvertretung

Gesellschaftsrecht und M&A

  • Gesellschaftsrechtliche Strukturierung
  • Konzeptionierung von KG-Modellen mit Betriebs- und Besitzgesellschaften oder reine Kapitalgesellschaften oder GbR-Modellen für Kabeltrassen und Umspannwerke
  • Joint-Ventures und Kooperationsverträge
  • Transaktionen (An- und Verkauf von Windparks oder Windparkprojekten in allen Entwicklungsstadien)
  • Due Diligence
  • Finanzierung
  • Einbindung von Bürgerenergiegesellschaften

Vergaberecht & Beihilfenrecht

  • Unterstützung von (insb. öffentlichen) Grundstückseigentümern bei der Gestaltung von Ausbietungsverfahren (etwa für Staatswaldflächen)
  • Begleitung von Bewerbern bei der Angebotsabgabe in Bieterverfahren für Vorrangstandorte sowie bei Ausschreibungen für EE- und KWK-Anlagen
  • Beratung und Vertragsgestaltung in beihilferechtlichen Angelegenheiten
  • Prüfung von staatlichen Beihilfen nach
    nationalem und EU-Recht

Energierecht

  • Netzanschluss und Netzanbindung
  • Ausführung, Nutzung und Kosten des Anschlusses
  • EEG-Vergütungsansprüche und Direktvermarktung
  • Power Purchase Agreements (PPAs)

Notarleistungen

  • Gestaltung, Beurkundung und Abwicklung von Grundstückskaufverträgen
  • Rechtliche Absicherung der Finanzierung
  • Entwurf und Beurkundung aller notwendigen Verträge für Bauträger, wie etwa Teilungserklärungen und Absicherung von Dienstbarkeiten u.a.

Allgemeines Vertrags- und Handelsrecht

  • Vertragsgestaltung und -verhandlung (inter-)nationaler Verträge
  • Vertragliche Streitigkeiten: Anspruchsabwehr und eigene Rechtsverfolgung
    • Mängelhaftung
    • Verzug/Vertragsstrafen
    • Produkthaftung

  • Rechtliche Begleitung der Projekt- und Auftragsabwicklung

Produkthaftung und Produktsicherheit

  • Mängel- und Produkthaftungsfälle, Serienschäden und Feldaktionen
  • Produktsicherheitsrecht, Begleitung sowie Koordination mit Behörden
  • Versicherungsrechtliche Abwicklung und Beratung
  • Schulungen zur Haftungsprävention, Anspruchssicherung und zum Claims Handling

Insolvenzrecht

  • Präventive Insolvenzsicherungen, Beratung während der Krise
  • Sanierungs- und Fortführungskonzepte
  • Beratung von Insolvenzgläubigern, Absonderungs- und Aussonderungsberechtigten
  • Abwehr von Anfechtungsansprüchen

Nationales und internationales Vertriebsrecht

  • Vertriebsmittler- und Maklerverträge
  • Abwehr und Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen
  • Internationale Vertriebssysteme
  • Vertriebsrechtliche Compliance

Großprojekte und Investitionsvorhaben

  • EPC-/Turn-Key-Verträge
  • Projektverträge
  • Outsourcing
  • Joint Venture-Verträge, Technologietransfer

Weitere Schwerpunkte

  • Außenwirtschaftsrecht
  • Transportrecht
  • Repowering