British Desk

Das Team unseres „British Desk “ besteht aus Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die britische Unternehmen bei ihren wirtschaftlichen Aktivitäten und Investitionen in Deutschland unterstützen. Viele Mitglieder unseres British Desk haben in Großbritannien gelebt oder studiert, besitzen Kenntnisse im englischen Handels- und Wirtschaftsrecht und pflegen enge Beziehungen zum Land und zur britischen Wirtschaft. Daher beraten wir die Mandanten unseres British Desk selbstredend in englischer Sprache.

Als Wirtschaftskanzlei mit Full-Service-Ansatz begleiten wir unsere britischen Mandanten bei nahezu allen rechtlichen Fragestellungen, die während des Lebenszyklus eines Unternehmens auftreten können. Dabei sind wir auch vertraut mit den besonderen Chancen und Hürden im Verhältnis von britischer Muttergesellschaft zu deutschem Tochterunternehmen, deutscher Niederlassung oder deutscher Unternehmensbeteiligung. Durch unsere praxisorientierte, interdisziplinäre und standortübergreifende Beratung finden wir schnelle und pragmatische Lösungen, die sowohl in Großbritannien als auch in Deutschland erfolgreich und überzeugend sind.

Hier finden Sie eine Auswahl von Beratungsleistungen, die wir regelmäßig für britische Unternehmen und Family Offices erbringen:

  • Gründung von Gesellschaften, Beratung im Zusammenhang mit der Rechtsformwahl
  • Erstellung von Arbeitsverträgen und umfassende Begleitung bei HR-relevanten Themen einschließlich Prozessführung
  • Beratung bei gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten und Fragen zur Organhaftung, zu Vorstands- und Geschäftsführerpflichten, D&OVersicherung und Compliance
  • Anmeldung, Verwaltung und Verteidigung von Marken, wirksame Durchsetzung von IP-Schutz einschließlich Prozessführung
  • Investitionen in Immobilien, Grundstückskauf, Errichtung/Umbau von Gebäuden, Anmietung von Gewerbeflächen, Verpachtung, Property Management, Verträge mit Architekten und Bauunternehmen einschließlich Prozessführung
  • Vertrags- und handelsrechtliche Beratung bei der Gestaltung und Verhandlung von Wirtschaftsverträgen, insbesondere Vertriebs-, Liefer-, Einkaufs-, Werk-, Service-, Anlagenbau-, IT- und Lizenzverträgen sowie AGB; Beratung bei Großprojekten und Investitionsvorhaben; Beratung im Vertriebsrecht (Handelsvertreter-, Makler- und Vertragshändlerverträge, Vertriebssystem und E-Commerce)
  • Anspruchsabwehr und Anspruchsverfolgung, u.a. im Falle von Produkthaftung, Mängelhaftung, Produktrückrufen, Verzug und sonstigen Vertragsstörungen
  • Prozessführung vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten
  • Beratung von Insolvenzgläubigern; Präventive Insolvenzsicherung, Abwehr von Anfechtungsansprüchen, Beratung während der Krise
  • Unterstützung bei IT- und datenschutzrechtlichen Herausforderungen wie Outsourcing, SaaS, Vermeidung von Bußgeldern aufgrund von Datenschutzverstößen
  • Kauf und Verkauf von Gesellschaften und Unternehmensbeteiligungen, Beratung im Zusammenhang mit Joint Ventures und Public Private Partnerships
  • Beratung bei der Reorganisation, Umstrukturierung und bei Fragen zu insolvenzrechtlichen Meldepflichten und Zusammenhängen

Ansprechpartner:

Dr. Christiane Hoffbauer
Dr. Kai-Michael König
Dr. Simon Grosse-Brockhoff
Volker Herrmann, LL.M.
Maria Müller, LL.M. (Nottingham)
Prof. Dr. Patrick Ostendorf, LL.M.