Mobility

Der Mobilitätsmarkt befindet sich im Umbruch und entwickelt sich dynamisch. Das spezialisierte Team „Mobility“ von Orth Kluth bündelt juristische Expertise mit langjähriger Branchenkenntnis und technischem Verständnis. Interdisziplinäre Rechtsberatung resultiert in pragmatischen Lösungen.

Mobilität im Wandel

Die Mobilitätsbranche erfährt derzeit eine durch verschiedene Faktoren angetriebene Dynamik. Neben neuen persönlichen Bedürfnissen sind es vor allem die Verkehrswende und Digitalisierung, die zu einer Transformation des Mobilitätsbereichs und zu mehr Bewusstsein im Mobilitätsverhalten der Menschen führen. Neue Geschäftsmodelle, Mobilitätsformen und alternative Antriebe werden entwickelt, gleichzeitig gestalten immer mehr Start-Ups den Wandel aktiv mit. Dabei ist die Digitalisierung die Basis und wichtiger Treiber einer zunehmend vernetzten Mobilitätswelt.

Für die Vergabe von Ausschreibungen im Schienenverkehr sind langfristige Verträge charakteristisch. Unternehmen, die neu in den Markt einsteigen oder ihre Wettbewerbsposition erhalten wollen, stehen unter dem Druck, Verträge im Rahmen von Ausschreibungen zu gewinnen. Dabei spielt einerseits der Preis eine entscheidende Rolle. Andererseits müssen sie die Attraktivität ihrer Produkte und Leistungen steigern. Serviceangebote wie WLAN-Zugang, eTicketing und Mobilitäts-Apps ebenso wie intelligente Instandhaltungsmanagementsysteme und neue Antriebstechnologien sind entscheidende Wettbewerbsfaktoren.

Diese Entwicklungen stellen alle Akteure am Markt vor große Herausforderungen. Verkehrsunternehmen und auch Länder und Kommunen, die für die Organisation des Nahverkehrs verantwortlich sind, müssen sich auf diesen Wandel einstellen und ihre Prozesse darauf ausrichten. So haben Aufgabenträger die neuen Mobilitätsentwicklungen in ihren Ausschreibungs- und Vertriebsmodellen zu berücksichtigen. Im Güterverkehr besteht die Forderung nach einer stärkeren Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene, die verkehrsübergreifend zu einem wichtigen Teilstück der sich verändernden Mobilitätsstrukturen wird. Betreiber von Mobilitäts-Apps arbeiten daran, die verschiedenen Verkehrsbereiche und neuen Mobilitätslösungen digital miteinander zu verknüpfen. Über die gesamte Mobilitätsbranche hinaus wird dabei auf alternative Antriebe und Energiequellen zurückgegriffen, deren Herstellung und Einsatz von dem Aufbau und Betrieb entsprechender (Lade-)Infrastrukturen abhängig ist.

Full Service und weitreichende Branchenkenntnis

Orth Kluth verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich der konventionellen und der neuen Mobilität, u.a. im Nahverkehr (SPNV, ÖPNV), im Fernverkehr, im Schienengüterverkehr und im Einsatz von alternativen Antrieben (Wasserstoff, Elektromobilität). Ob Start-Ups, Staatsbahnen, Marktführer aus dem Bereich des privaten Schienengüterverkehrs, öffentliche Aufgabenträger oder Infrastrukturbetreiber – in den unterschiedlichsten Konstellationen hat Orth Kluth renommierte Akteure der Branche beraten und vertreten. Wir kennen und beobachten den Markt sowie maßgebliche Entwicklungen seit vielen Jahren; wir kennen die Akteure und die jeweiligen Anforderungen.

Das spezialisierte Team „Mobility“ setzt sich dabei als Querschnitt aller relevanten Praxisgruppen zusammen, d.h. spezialisierte Anwälte jeder Praxisgruppe beraten Sie mit besonderer Kompetenz im Bereich Mobilität. Auf diese Weise vereinen wir juristische Expertise mit Branchenkompetenz (Best Practice-Prinzip). Als Mandant haben Sie einen Ansprechpartner, profitieren aber vom Know-how und den Erfahrungen einer Full Service-Wirtschaftskanzlei.

Wir betrachten für Sie neben Fragen des Vertragsrechts insbesondere das Regulierungs- und Kartellrecht, das Vergabe- und Beihilfenrecht das Haftungsrecht (Abwicklung von Schadensfällen), das Arbeitsrecht, und das Gesellschaftsrecht (Gründungen, Umstrukturierungen, Haftungsfragen). Wir sind aber auch in der Lage, bei komplexen Projekten weitere Spezialisten hinzuzuziehen, etwa aus den Bereichen IP-/IT-Recht, Umwelt- und Planungsrecht, Versicherungsrecht und Compliance.

Unsere Kompetenzen

ÖPNV

Unternehmen des ÖPNV begleiten wir in allen Rechtsfragen des Marktzugangs, etwa bei Linienkonzessionen und Vergaben von Verkehrsverträgen. Aufgabenträger und Verkehrsverbünde beraten wir zum Personenbeförderungsrecht, Vergaberecht und Beihilfenrecht (u.a. Verordnung (EG) 1370/2007). Wir beraten Sie beim Abschluss von Tarif- und Vertriebskooperationen und unterstützen Sie, wenn sich zwischen den Parteien ein Konflikt entfacht. Mit Infrastrukturnutzungsentgelten (Trasse, Stationen) kennen wir uns genauso gut aus wie mit dem Energiebezug, inklusive Einsatz alternativer Antriebe.

SPNV und SPFV

Im Schienenpersonennah- und -fernverkehr (SPNV bzw. SPFV) treffen viele Beteiligte in unterschiedlichen Vertrags- und Abhängigkeitsbeziehungen aufeinander: Hersteller von Schienenfahrzeugen und ihre Lieferanten, Eisenbahnverkehrs- und Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Finanzierungsdienstleister, Aufsichts- und Genehmigungsbehörden sowie nicht zuletzt die Fahrgäste. Im SPNV kommt als besonderer Akteur der Aufgabenträger dazu.

Bei Ausschreibungen im Schienenverkehr sind langfristige Verträge charakteristisch. Unternehmen, die neu in den Markt einsteigen oder ihre Wettbewerbsposition erhalten wollen, stehen unter dem Druck, Verträge im Rahmen von Ausschreibungsverfahren zu gewinnen. Dabei spielt einerseits der Preis, andererseits die Steigerung der Attraktivität ihrer Produkte und Leistungen eine Rolle. Hier sind Serviceangebote wie WLAN-Zugang, eTicketing und Mobilitäts-Apps ebenso wie intelligente Instandhaltungsmanagementsysteme und neue Antriebstechnologien entscheidende Wettbewerbsfaktoren.

Schienengüterverkehr

Im Schienengüterverkehr (SGV) besteht eine hohe Abhängigkeit der Leistungsbeziehungen vom Verlader über das Verkehrsunternehmen zu seinen Vorleistern (Fahrzeuge, Finanzierung, Bahnstrom) und den Infrastrukturbetreibern. Zudem gilt es, die steigenden Anforderungen an die Einhaltung von Sicherheits-, Umwelt- und Lärmschutzbelangen zu beachten. Vor allem im grenzüberschreitenden Verkehr stellt sich zusätzlich eine Vielzahl von Genehmigungs- und Haftungsfragen.

Wir beraten Akteure im Schienengüterverkehr in allen Fragen des Netzzugangs, mit dem Schwerpunkt auf Entgeltregulierung und Trassenzuweisung sowie in Fällen der Diskriminierung von privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen. Wir führen für unsere Mandanten Verfahren vor dem Eisenbahnbundesamt, der Bundesnetzagentur und dem Bundeskartellamt und begleiten diese dabei, regulierungsrechtliche Ansprüche durchzusetzen oder abzuwehren. Weiterhin prüfen oder erstellen wir Nutzungsbedingungen sowohl für das Schienennetz als auch für verkehrsbezogene Serviceeinrichtungen.

Infrastruktur

Im Bereich der Infrastruktur sehen sich nicht nur Betreiber von Schienenwegen, sondern auch Betreiber von Serviceeinrichtungen, wie insbesondere Wartungseinrichtungen und Werkstätten, neuen Herausforderungen ausgesetzt. Hier beraten wir insbesondere im industriellen Bereich (Terminals, Umschlagbahnhöfe, Werksbetriebe) von Industrieparks und von Werksbahnen. Wir gehen mit der Verordnung (EU) 2017/2177 ebenso sicher um wie mit sonstigen aktuellen Entwicklungen (z.B. den regulatorischen Vorgaben nach dem ERegG, u.a. den Übergangsregelungen nach § 81 ERegG) sowie den Vorgaben der Bundesnetzagentur.

Elektromobilität

Der Bedarf nach Beratung zu den regulatorischen Rahmenbedingungen von Elektromobilität nimmt stetig zu. Unsere Anwälte widmen sich bereits seit Beginn an dieser Entwicklung. Wir beraten Sie kompetent bei der vertraglichen Gestaltung der Leistungsbeziehungen im Bereich der Elektromobilität.

Hier bündeln sich alle Fragen der Nutzung von Elektromobilität im öffentlichen Raum, z.B. Zugang zu Ladesäulen, Aufbau von Infrastruktur in den Städten, Vertragsbeziehungen beim Laden an öffentlichen Stationen und zu Fördermöglichkeiten. Wir beraten bei sämtlichen damit im Zusammenhang stehenden Fragen, u.a. bei der Ausgestaltung eines diskriminierungsfreien Zugangs, bei der Abrechnung des Ladevorgangs und bei der Einholung etwaiger Genehmigungen. Wir beteiligen uns außerdem an etwaigen Festlegungsverfahren der Bundesnetzagentur und setzen hier Ihre Ansprüche für Sie durch.

Verkehrswende / Neue Mobilität

Die Verkehrswende - als Teil der Energiewende - beruht insbesondere auf dem Ziel der Einsparung von CO2-Emmissionen im Mobilitätsbereich und schafft für sämtliche Marktpartner neue Herausforderungen. Dazu gehören u.a. die Einrichtung von alternativen Bedienformen, die Mobilität im ländlichen Raum, neue Mobilitätsansätze und -gesetze der Bundesländer, aber auch neue Fördermöglichkeiten. Wir beraten Unternehmen dabei, ihre Situation diesen neuen Entwicklungen entsprechend anzupassen. Dabei kümmern wir uns um die erforderliche Vertragsgestaltung, beraten im Personenbeförderungsrecht und holen etwaige Genehmigungen ein. Außerdem unterstützen wir Mobilitäts-App-Anbieter bei der Vernetzung der verschiedenen Verkehrsbereiche und bei der Verknüpfung unterschiedlicher Mobilitätsansätze.

Energie

Im Zuge der Energiewende gibt es immer mehr Berührungspunkte zwischen Energie- und Verkehrsthemen. Aber auch beim „herkömmlichen“ Verkehr gibt es einen großen Beratungsbedarf beim Thema Energie. So ist nicht nur der Schienengüterverkehr, sondern auch der SPNV und der ÖPNV auf eine durchgehende Energieversorgung angewiesen.

Wir beraten Eisenbahnverkehrsunternehmen umfassend bei der Versorgung mit Bahnstrom und der Ausgestaltung der erforderlichen Netzzugangsverträge mit der DB Energie GmbH. Wir kennen die Zuordnungsprozesse und beraten Sie bei der der Abrechnung der Energiemengen. Wir beteiligen uns an den Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur zum Netzzugangsmodell und setzen Ihre Vorstellungen durch. Zudem prüfen wir für unsere Mandanten Verträge mit dem jeweiligen Energielieferanten. Wir haben langjährige Expertise bei dem Einsatz von alternativen Antriebsformen, wie Batterie oder Wasserstoff, und beraten bei sämtlichen damit im Zusammenhang stehenden Fragen, u.a. vertraglicher, genehmigungsrechtlicher und regulatorischer Art.

Unsere Mandanten

Verkehrsunternehmen

Wir beraten u.a.

  • bei Verträgen zur Beschaffung von Fahrzeugen nebst Instandhaltung (auch in Verfügbarkeitsmodellen und mit neuen Antriebstechnologien sowie bei autonomen Fahrzeugen),
  • in Fragen des Zugangs zur Infrastruktur (Schiene, Serviceeinrichtungen, Terminals etc.) und der Entgelthöhe, der Trassensicherung durch Rahmenverträge, der pünktlichen Leistungserbringung und der Kompensation bei verspäteter Bereitstellung,
  • bei der Beteiligung an Ausschreibungen aber auch bei der Durchführung von Beschaffungen im Ausschreibungswege,
  • beim Abschluss von Bahnstromverträgen und Zugang zu Bahnstromnetzen,
  • bei Tarif- und Vertriebskooperationen und bei der Lösung von Streitigkeiten und auch bei der Unfallregulierung,
  • bei dem Einsatz von alternativen Antriebsformen.

Fahrzeug- und Komponentenhersteller

Hier unterstützen wir u. a.

  • bei dem Entwurf und der Verhandlung rechtssicherer Verträge zur Lieferung von Fahrzeugen und ihrer Instandhaltung,
  • bei Leistungs- und Preisänderungen, Schnittstellen, Zulassungsrisiken, Projektmeilensteinen, Abnahmekriterien sowie in Fragen der Haftung.

Aufgabenträger

Diese betrauen uns

  • mit der umfassenden rechtlichen Gestaltung von Ausschreibungsmodellen im SPNV einschließlich der Fahrzeugbeschaffung für einen Fahrzeugpool,
  • aber auch bei der Gestaltung von Vertriebsmodellen, der rechtlichen Begleitung bei der Erstellung von Nahverkehrsplänen und der rechtssicheren Ausgestaltung des Einsatzes von alternativen Antriebsformen.

Fahrzeugfinanzierer und Leasinggesellschaften

Unsere Mandanten finden im Team von Orth Kluth Finanzierungsexperten, die dabei helfen, das passende Modell auszuwählen und umzusetzen.

Ministerien und Verbände

Diese setzen in Gesetzgebungsverfahren auf Expertenwissen – etwa in Form von Gutachten oder Verfahrensvertretungen – aus unserer Kanzlei.

Infrastrukturbetreiber und Infrastrukturunternehmen

Wir beraten in allen Rechtsfragen

  • rund um die Gewährleistung des Zugangs für Wettbewerber,
  • bei der Aufstellung von Nutzungsbedingungen,
  • bei der Umsetzung von Entgelt- und Anreizsystemen,
  • sowie in Fragen der Umnutzung, Stilllegung, Entwidmung und des Rückbaus von Trassen.

Start-Ups

Start-Ups beauftragen uns u.a.

  • mit allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Elektromobilität und sonstigen alternativen Antriebsformen,
  • bei dem Aufbau und der Nutzung von Ladeinfrastruktur
  • und bei der rechtssicheren Ausgestaltung von Mobilitätsplattformen.