Kartellrechtliche Leitplanken zur Bewältigung der Corona-Krise in der Automobilindustrie

Eine aktive Verbandsarbeit kann für eine gesamte Branche kartellrechtliche Leitplanken einziehen, die es den Unternehmen erleichtern, aktiv auf die Corona-Krise zu reagieren. So geschehen in der Automobilindustrie auf Betreiben des VDA. Dieser hat unter Beteiligung der OEM und einiger Zulieferer, die Mitglied im VDA sind, in der Corona-Arbeitsgruppe kartellrechtliche Leitplanken für die Automobilindustrie erarbeitet, um den Corona-Auswirkungen in der Automobilbranche zu begegnen.

Im Kern sind zwei Bausteine erarbeitet worden: 1. Sicherstellung der Belieferung zur Fortsetzung/Wiederaufnahme der Produktion und 2. Durchführung von Restrukturierungen bei Tier 1 oder Tier 2 Lieferanten durch Bündelung verschiedener Stakeholder in sog. Stakeholder-Gruppen. Hierfür wurden detaillierte Maßstäbe erarbeitet, in welchem Zeitrahmen diese Gruppen gebildet werden können, wie der Austausch zu erfolgen hat etc.

Im Online-Seminar wollen wir Ihnen diese Leitplanken anhand des am 9. Juni veröffentlichten Vorsitzendenschreibens und der dazugehörigen Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vorstellen, damit Sie für die nächste Zeit gerüstet sind.

Die Veranstaltung wird auf Deutsch abgehalten.

Termin
Montag, 22. Juni 2020, 09:30 - 10:15 Uhr
Veranstaltungsort

Online-Seminar 22.6.2020, 9.30-10.15 Uhr

Anmeldung hier

Veranstalter

Orth Kluth Rechtsanwälte