Kartellrecht

Die Verfolgung von Kartellvergehen durch die Behörden hat eine neue Dimension erreicht. EU-Kommission wie Bundeskartellamt haben Rekordbußgelder gegen Kartellanten verhängt und damit klargemacht, wie ernst es ihnen mit der Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen ist. Damit das Marktgleichgewicht gewahrt bleibt, stehen Fusionen fortlaufend auf dem Prüfstand.

Erfahren in allen Fragen des Kartellrechts

Unternehmen, Verbände und öffentliche Einrichtungen wenden sich an Orth Kluth mit allen Fragen rund um das Kartellrecht. Für unsere Mandanten entwickeln wir Kartellrechts-Compliance-Programme und beraten sie im Rahmen der Vertragsgestaltung zu möglichen kartellrechtlichen Fallstricken. Wir vertreten ihre Interessen in Kartellbußgeldverfahren und unterstützen sie, wenn es darum geht kartellrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

Unternehmenszusammenschlüsse prüfen wir mit Blick auf ihre Anmeldepflicht wie auch die Chancen der kartellrechtlichen Freigabe. In enger Zusammenarbeit von M&A-Anwälten und Kartellrechtlern begleiten wir unsere Mandanten durch alle Phasen der Fusionskontrolle. Bei internationalen Verfahren beziehen wir frühzeitig Partnern aus einem Netzwerk befreundeter Kanzleien ein, um Ihnen nahtlose Beratung über Ländergrenzen zu bieten.

Schwerpunkt Fusionskontrolle
Umfassende fusionskontrollrechtliche Vorfeldberatung bei M&A-Transaktionen; Erarbeitung von Anmeldestrategien; Begleitung bei der Erstellung von Marktstudien zur Prüfung der fusionskontrollrechtlichen Realisierbarkeit von Unternehmenszusammenschlüssen; Begleitung in Fusionskontrollverfahren vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission; Koordinierung internationaler Fusionskontrollanmeldungen mit ausländischen Partnerkanzleien

Schwerpunkt Anspruchsdurchsetzung und -abwehr
Verfolgung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus Kartellrechtsverstößen; Verfolgung und Abwehr kartellrechtlicher Liefer- und Unterlassungsansprüche; Koordinierung der internationalen Anspruchsverfolgung mit ausländischen Partnerkanzleien

Schwerpunkt Vertragskartellrecht
Prüfung und Gestaltung von Lieferverträgen, Lizenzverträgen oder Forschungs- und Entwicklungsverträge im Hinblick auf kartellrechtliche Spielräume und Restriktionen; Kooperationsverträge (z.B. Einkaufs-, Produktions- und Vertriebsgemeinschaften)

Schwerpunkt Kartellbußgeldverfahren
Verteidigung des Unternehmens und persönlich Betroffener in Bußgeldverfahren; Prüfung der Möglichkeiten einer Inanspruchnahme von Kronzeugenprogrammen; Koordinierung der internationalen Verteidigung mit ausländischen Partnerkanzleien

Schwerpunkt Compliance
Erstellung, Optimierung und Aktualisierung kartellrechtlicher Compliance-Programme für Unternehmen und Verbände; Mitarbeiter- und Führungskräfteschulungen; Erstellung von Schulungsunterlagen