Arbeitsrecht

Die Arbeitswelt verändert sich ständig. Technischer Fortschritt und Digitalisierung verschieben die Gewichte zwischen Mensch und Maschine. Unternehmen stehen vor der Aufgabe, ihre Prozesse neu auszurichten, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Mitarbeiter müssen sich auf ein Arbeitsumfeld einstellen, das ihnen immer mehr Flexibilität und Fähigkeiten abverlangt.

Arbeit und Recht: Mit Erfahrung an Ihrer Seite

Die Anwälte der Praxisgruppe Arbeitsrecht von Orth Kluth stehen Unternehmen überall dort zur Seite, wo Sie als Arbeitgeber gefragt sind.

Geschäftsführungen und Personalabteilungen vertrauen uns ebenso wie Top-Manager und Führungskräfte. Unsere Mandanten verteilen sich auf viele Branchen. Ob DAX-Konzern oder Mittelstand: Nicht die Größe des Unternehmens ist entscheidend, sondern die Größe der rechtlichen Herausforderung, die es für Sie zu meistern gilt.

Wenn Ihr Unternehmen sich wandelt: Restrukturierungen und Transaktionen

Unsere hochspezialisierten Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen Unternehmen bei Strukturveränderungen und Personalanpassungen von der Konzeption bis zur prozessualen Umsetzung.

Im Zusammenhang mit Um- und Restrukturierungen erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen Strategien und Lösungsalternativen, damit Sie Ihre Unternehmensziele bestmöglich und rechtssicher erreichen. Auf dem Weg dahin führen wir Sie durch Tarif-, Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen und steuern alle mitbestimmungsrelevanten Prozesse. Moderne und sozialverträgliche Werkzeuge wie Freiwilligenprogramme, Transferangebote und Frühverrentungen gehören ebenso zu unserem Standardrepertoire wie die Unterstützung bei internen und externen Kommunikationsstrategien oder gegebenenfalls die Vertretung vor den Arbeitsgerichten.

Fusionen und Übernahmen erfordern einen speziellen Blick auf das Arbeitsrecht: Bereits bei der Entwicklung der Deal-Struktur ist zu berücksichtigen, zu welchen Konditionen Mitarbeiter in den künftigen Unternehmen beschäftigt werden können. Dabei unterstützen wir die M&A-Spezialisten durch unser spezielles Know-how, führen Due-Diligence-Prüfungen durch und helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Schließlich gilt es, in der Post-Merger-Integration, Arbeitsbedingungen an diejenigen des Erwerbers anzupassen.

Wenn alles neu wird: Anpassung von Arbeitsbedingungen

Nicht erst in Zeiten von Arbeit 4.0 sind Unternehmen gefordert, Arbeitsbedingungen regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen. In einem kompetitiven Arbeitsmarkt unterstützen wir Sie bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Vergütungs- und variabler Bonussysteme sowie flexibler Arbeitszeitmodelle. Zudem helfen wir Ihnen bei der Einführung von internationalen Matrixorganisationen, Compliance- und Verhaltensrichtlinien.

Gut vertreten gegenüber Betriebsrat und Gewerkschaften

Unsere Arbeitsrechtler sind erfahren in allen Fragen der Unternehmensmitbestimmung. Ob konfrontativ oder kooperativ: Fortlaufend stehen wir Ihnen bei Tarif- und Mitbestimmungsthemen mit Gewerkschaften und Betriebsräten zur Seite. Wir verhandeln für Sie Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen und führen Einigungsstellenverfahren. Wir entwerfen Konzepte zur Streikvermeidung und begleiten im Ernstfall den Arbeitskampf. Soweit dies notwendig ist, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten gegenüber den Arbeitnehmervertretern auch vor Gericht.

Immer an Ihrer Seite: HR-Tagesgeschäft und Prozessführung

Im HR-Tagesgeschäft behalten wir den Überblick über Ihre Verträge und stehen kurzfristig und unkompliziert als permanenter Sparrings-Partner zur Verfügung, der die Besonderheiten Ihres Unternehmens kennt. Wir arbeiten Compliance-Fälle auf und setzen Trennungen um. Mit allen Rechtsfragen rund um den Fremdpersonaleinsatz sind wir ebenso vertraut wie mit der Gestaltung von Auslandseinsätzen und Entsendungen (In- und Expats). Geht es um Datenschutz oder Arbeitnehmerfindungen, beraten wir Sie in enger Kooperation mit unseren Datenschutz- und IP-Experten.

Streitvermeidung und schnelle Rechtssicherheit sind ein wichtiges Gut – jedoch nicht um jeden Preis. Wenn es sein muss, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten mit Nachdruck, Sorgfalt und Sachlichkeit vor allen deutschen Arbeitsgerichten.

Wir nehmen Sie auch persönlich: Führungskräfteberatung

Vorstände, Geschäftsführer und andere Führungskräfte vertrauen auf unseren Rat, wenn es um ihre individuelle Rolle im Unternehmen geht – von der Vertragsgestaltung über die Vermeidung persönlicher Haftung bis zur Vertretung in arbeits- oder zivilgerichtlichen Prozessen. Bei Compliance-Fällen können wir Ihnen im Team mit unseren D&O-Spezialisten und Unternehmensstrafrechtlern einen optimalen Rundum-Schutz anbieten.

Unser Wissen teilen wir gerne: Schulungen

Sie möchten Ihre HR-Abteilung auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung bringen? Sie haben Fortbildungsbedarf zu speziellen Themengebieten wie etwa Fremdpersonaleinsatz? Oder Sie wollen Führungskräfte mit den Grundlagen des Arbeitsrechts vertraut machen? Sprechen Sie uns jederzeit gerne auf unsere Schulungsprogramme zum Arbeitsrecht an.