Plattformvertrieb – Dos und Don´ts aus Hersteller- und Händlersicht – aktuelle Entwicklungen

Seit der Pierre Fabre Entscheidung aus dem Oktober 2011 ist klar, dass vollständige Internetvertriebsverbote unzulässig sind. Dies sowohl inner- als auch außerhalb des selektiven Vertriebs.

Abseits dieser klaren Leitplanken gibt es jedoch immer wieder „Gestaltungsüberlegungen“, wie man den Entscheidungen Still, Ping oder Bikeurope entnehmen kann. Im Dezember 2017 hat der EuGH in Coty zudem entschieden, dass Drittplattformverbote bei Luxuswaren möglich sind. So weit, so klar. Offen bleibt jedoch weiterhin: Was ist ein Luxusprodukt und was nicht und wo ist die Grenze zu ziehen, welche Qualitätsanforderungen kann ich vorsehen und wie bewerten andere Mitgliedstaaten Drittplattformverbote. In dem Kontext wollen wir auch die Doppelrolle von Plattformen, wie Zalando oder Amazon beleuchten sowie in dem Zusammenhang auf das kürzlich am 8. September 2020 veröffentlichte Staff Working Document der EU-Kommission (abrufbar hier) blicken, mit der die EU-Kommission die bisherigen Erkenntnisse im Hinblick auf die am 31. Mai 2022 auslaufende Vertikal-GVO zusammenfasst.

Wir wollen Sie auf den aktuellen Stand der Entwicklung bringen und mit Ihnen die letzten Entwicklungen diskutieren, um Grenzen (besser) ausloten zu können.

Der Vortrag ist auf ca. 45 Minuten ausgelegt; anschließend sind ca. 15 Minuten für die Beantwortung Ihrer Fragen geplant.

Date
Wednesday, 14 October 2020, 09:30 - 10:30 Uhr
Venue

Ein Orth Kluth Online-Seminar

Bitte melden Sie sich hier bis zum 13.10.2020, 12 Uhr an.

Organisator

Orth Kluth Rechtsanwälte